zum zitierten Beitrag
Seitliche Kennzeichenhalter bedürfen KEINER Eintragung.
Das Einzige, das der TÜV oder die Rennleitung beanstanden könnten, ist:
- wenn die Einsehbarkeit des Kennzeichens nicht den gültigen Vorschriften entspricht.
- wenn von dem Halter für andere Verkehrsteilnehmer eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte ( = scharfe Kanten und/oder Ecken).
That's it.
Greetz. Jo
Moin Schimmy,
ich glaube dir deine Aussage nur zu gerne, da ich auch mit einem seitl. Kennzeichenhalter fahre, der nicht eingetragen ist.
Ich weiß leider echt nicht mehr, was man glauben soll - selbst auf der letzten Custom Bike hier in Salzuflen habe ich auf
5 Ständen von Veredlern 6 verschiedene Meinungen gehört bezüglich der Eintragungspflicht.
Unbestritten ist, dass wenn man einen Halter mit ABE fährt, in dem explizit eine Änderung der Fahrzeugpapier gefordert wird, dass man diese
Änderung auch durchführt, ich habe jedoch nur eine Materialbescheinigung vom Hersteller für eine Eintragung dazubekommen, auf dessen Homepage
auch steht, dass der Halter eingetragen werden muss.
Auch mein Händler, bei dem ich das Mopped letzten Oktober gekauft habe, sagte mir, dass der Kennzeichenhalter
nicht eingetragen werden muss,
aber was sagt die Rennleitung auf der Strecke???
Ich glaube, das Thema wird wohl nie abschließend erörtert werden.
Gruß
Streetjoe