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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » Eintragung US Kennzeichenhalter für Sportster 72

Eintragung US Kennzeichenhalter für Sportster 72

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Eintragung US Kennzeichenhalter für Sportster 72

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EvoHD-88 ist offline EvoHD-88 · 6 Posts seit 28.08.2021
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EvoHD-88 ist offline EvoHD-88
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Neuer Beitrag 14.04.2025 19:24
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Hallo liebe Harley-Gemeinde,

Ich finde euer Forum bietet immer die besten Diskussionen und Hilfen im Bereich Harley Davidson, zum Glück gibt es noch so hilfsbereite Leutchen wie euch. Darum einmal von mir ein Thema bzw. kleines Problemchen an dem ich gerade durch TÜV oder DEKRA ein wenig am verzweifeln bin.
Und zwar habe ich seinerzeit für meinen Onkel an seiner Sporster 72 den seitlichen Sportster US Kennzeichenhalter verbaut. Einziges manko, er ist klappbar und möchte in diesem Zustand von keinem so eingetragen werden (verstehe ich nicht ganz, weil er an meiner damaligen 72 auch verbaut und eingetragen war, habe nur leider keine Kopien oder Bilder von den Dokumenten gemacht). Habt ihr evtl. eine Lösung, vielleicht eine Kopie eines Fahrzeugscheines, ein Einzelabnahmegutachten für dieses Ding oder ähnliches? Ich bin nämlich irgendwie nicht in der Stimmung das Ding wieder herunterzureißen wegen dieser Bananenbürokraten. Er sieht stimmig an der Sporty aus, ist original HD Zubehör bzw. in big USA ja serienmäßig dran gewesen und erfüllt sonst eigentlich die Vorgaben der StVO, im Punkto Einsichtbarkeit, Höhe etc.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Schimmy ist offline Schimmy · 11429 Posts seit 15.10.2015
aus Greven
fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Schimmy ist offline Schimmy
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11429 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

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Neuer Beitrag 14.04.2025 19:54
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N´Abend,

Was hindert Dich daran, das Teil starr (also nicht mehr klappbar) zu machen ? ? ?

GReetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW

EvoHD-88 ist offline EvoHD-88 · 6 Posts seit 28.08.2021
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EvoHD-88 ist offline EvoHD-88
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fährt: Heritage Softail
Neuer Beitrag 14.04.2025 20:06
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Das ist gar nicht so mein Problem, das ginge sogar, nur bin ich dann auch noch immer nicht auf der sicheren Seite, das mir das Teil eingetragen wird. Einer vom TÜV meinte zu mir sogar, dass er für das Teil ein Gutachten braucht und nach Veränderung durch das starr machen ein Materialgutachten zur Festigkeit (hackts noch?!). Ich weiß halt auch nicht ob es eine Bohrung mit Schraube tut oder ob es da wieder was zu meckern gibt, Kleber und Geschmiere möchte ich vermeiden, das Ganze sieht auch immer irgendwie bescheiden aus, wie gewollt und nicht gekonnt....
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der eine Lösung mit Bebilderung anzubieten hat, oder sogar Papiere, die man evtl. vorzeigen könnte.

Roller ist offline Roller · 377 Posts seit 27.11.2018
fährt: Immer nur eins
Roller ist offline Roller
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377 Posts seit 27.11.2018
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Neuer Beitrag 14.04.2025 21:35
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Moin,

es gab 1972 für die Sporty keinen serienmäßigen, seitlichen Kennzeichenhalter;
habe selbst eine solche in den Staaten gekauft und gefahren (1989).
Den starren Zubehör-Halter besitze ich noch, das ist leider eine der wenigen Erinnerungen an einen erlittenen Totalschaden..
Du benötigst einen verständigen „Sachverständigen“, leider..

Sportlicher Gruß
Roller
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Roller ist offline Roller · 377 Posts seit 27.11.2018
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Roller ist offline Roller
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Neuer Beitrag 14.04.2025 21:44
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Grisu1340 ist offline Grisu1340 [G] · 3156 Posts seit 02.05.2009
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Grisu1340 ist offline Grisu1340 [G]
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3156 Posts seit 02.05.2009 aus Herford

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Neuer Beitrag 14.04.2025 22:17
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 @Roller 
Gemeint ist auch nicht eine Sportster von 72 sondern das Modell Sporster seventy Two Augenzwinkern

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Schimmy ist offline Schimmy · 11429 Posts seit 15.10.2015
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Schimmy ist offline Schimmy
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 14.04.2025 22:50
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Noch einmal ich,

Seitliche Kennzeichenhalter bedürfen KEINER Eintragung.
Das Einzige, das der TÜV oder die Rennleitung beanstanden könnten, ist:
  • wenn die Einsehbarkeit des Kennzeichens nicht den gültigen Vorschriften entspricht.
  • wenn von dem Halter für andere Verkehrsteilnehmer eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte ( = scharfe Kanten und/oder Ecken).

That's it. 

Greetz. Jo

P.S.: Bestes Beispiel für andere, nicht eintragungspflichtige "Anbauten" an einem Motorrad sind Sturzbügel. Die stehen ebenfalls hervor, sind in der Regel aber so gestaltet, dass von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht. Warum also sollte ein Kennzeichenhalter eine Eintragung bzw. ein Materialgutachten benötigen ❓🤔

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Stammtisch in Münster/NRW

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 14.04.2025 23:55.

Roller ist offline Roller · 377 Posts seit 27.11.2018
fährt: Immer nur eins
Roller ist offline Roller
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fährt: Immer nur eins
Neuer Beitrag 15.04.2025 23:31
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zum zitierten Beitrag Zitat von Grisu1340
 @Roller 
Gemeint ist auch nicht eine Sportster von 72 sondern das Modell Sporster seventy Two  Augenzwinkern

Got it,

das ist der Unterschied zwischen Pik As und Aspik cool

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Street Joe ist offline Street Joe · 6 Posts seit 14.11.2024
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Street Joe ist offline Street Joe
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6 Posts seit 14.11.2024
fährt: Street Bob Special Edition
Neuer Beitrag Heute, 10:48
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zum zitierten Beitrag Seitliche Kennzeichenhalter bedürfen KEINER Eintragung.
Das Einzige, das der TÜV oder die Rennleitung beanstanden könnten, ist:
  • wenn die Einsehbarkeit des Kennzeichens nicht den gültigen Vorschriften entspricht.
  • wenn von dem Halter für andere Verkehrsteilnehmer eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte ( = scharfe Kanten und/oder Ecken).

That's it. 

Greetz. Jo

Moin Schimmy,

ich glaube dir deine Aussage nur zu gerne, da ich auch mit einem seitl. Kennzeichenhalter fahre, der nicht eingetragen ist.

Ich weiß leider echt nicht mehr, was man glauben soll - selbst auf der letzten Custom Bike hier in Salzuflen habe ich auf
5 Ständen von Veredlern 6 verschiedene Meinungen gehört bezüglich der Eintragungspflicht.

Unbestritten ist, dass wenn man einen Halter mit ABE fährt, in dem explizit eine Änderung der Fahrzeugpapier gefordert wird, dass man diese  
Änderung auch durchführt, ich habe jedoch nur eine Materialbescheinigung vom Hersteller für eine Eintragung dazubekommen, auf dessen Homepage
auch steht, dass der Halter eingetragen werden muss.

Auch mein Händler, bei dem ich das Mopped letzten Oktober gekauft habe, sagte mir, dass der Kennzeichenhalter nicht eingetragen werden muss,
aber was sagt die Rennleitung auf der Strecke???

Ich glaube, das Thema wird wohl nie abschließend erörtert werden. unglücklich

Gruß
Streetjoe

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